Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Fotografische Arbeiten, Bildproduktionen, Digitalbearbeitung und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese
Bedingungen gelten ebenfalls für künftige Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart wurden. Änderungen bedürfen der
Schriftform. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Geschäftsbedingungen der Fotografin abweichen haben keine Gültigkeit und werden nicht
anerkannt. Für den Fall solcher abweichenden Geschäftsbedingungen werden diese auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn die Fotografin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt an allen Photos die Nutzungsrechte. Mit der Überlassung der Bilder werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.Bei einer evtl.
Bildveröffentlichung ist die Fotografin als Urheberin zu benennen, die Benennung muss beim Bild erfolgen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten
Nutzungsrechte bleibt der Fotografin berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbungzu verwenden. Alle Entwürfe und Endprodukte der Fotografin gelten als persönliche
geistige Schöpfung und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung.

3.Aufträge

Der Auftraggeber darf der Fotografin für die Aufnahmen nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die in jeder Form frei von Rechten
Dritter sind. Von Ersatzansprüchen, die aus einer solchen Verletzung des Urheberrechts resultieren, stell der Auftraggeber die Fotografin frei. Die Fotografin wählt die Fotos aus,
die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 10 Tage nach Ablieferung der
Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als ordnungs- und vertragsgemäß abgenommen.

4. Honorar und Nebenkosten

Das vereinbarte Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist die Fotografin berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei
Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann die Fotografin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten
Arbeitsaufwand verlangen. Die Fotografin ist berechtigt 40% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen. Evtl. anfallende Fremdleistungen,
die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, werden im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers bestellt. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Fotografin bei einer
Verlängerung der Aufnahmearbeiten den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbartem Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich
(mehr als 15%) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.

5. Fälligkeit

Das Honorar ist zahlbar brutto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

6. Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Fotografin jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt
entstanden direkten Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt alle, durch die vorzeitige Aufhebung evtl. bereits erbrachten Vorleistungen und Rechnungen Dritter
(Modelagenturen, Locationmiete, Ausrüstungsmiete, Ausfallhonorare von Fotomodellen, Spesen etc.) ; die im einem direktem Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen und
bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Bei wetterbedingten Ausfallen so genannter Wetterbuchungen ist vom Auftraggeber 1/2 des vereinbarten Honorars zu übernehmen.
Bei Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der Auftraggeber die Kosten für den Verdienstausfall und hat noch folgender Staffelung zu zahlen:
-Rücktritt bis 50 Tage vor Leistungsbeginn: 20% -Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 35% -Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50% -Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 70% -Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtantritt 90%.Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Fotografin insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden. Wird die Auftragserfüllung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Fotografin ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber zu verlangen.

7. Schutzrecht und Rechte Dritter

Sofern nicht die Fotografin ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen wie z.B. Ausstellungen, Museen, Vernissage, Sammlungen usw. dem Auftraggeber. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder die sonstigen Rechter Dritter verletzt werden. Die Digitalisierung der Bilder und die Weitergabe auf dem Wege der Datenfernübertragung ist zulässig. Bei einer digitalen Erfassung muss der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleiben. Dies bedeutet, das die
Metadaten und Informationsdaten der Fotodatei nicht gelöscht oder verändert werden dürfen, damit die Fotografin jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

8. Haftung und Schadensersatz

Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Bildmaterial und Datenträgern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Umgestaltung des Bildmaterials der Fotografin, ist sie berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 400,- Euro pro Bild und Einzelfall zu fordern. Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung der Fotografin, so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- Euro pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensansprüche bleibt hiervon unberührt.

9. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Köln

Informationen zum Tätigkeitsfeld des Fotografen:

Architekturfotograf | Businessfotograf und als Fotograf für Businessportraits und Businessfotos | Foto Dokumentationen und Reportagen für Kongresse und Tagungen | Hotelfotograf in ganz NRW | Immobilienfotograf | Industriefotograf | Fotograf für Innenarchitektur | Interieurfotograf | Medizinfotograf | Messefotograf und als Fotograf für Messestandfotos in Köln, Düsseldorf und Essen | Portraitfotograf | Als Fotograf für Praxisfotos und Praxisfotografie | Unternehmensfotograf und im Bereich der Werbung und Produktfotografie als Werbefotografen in Bergisch Gladbach Bonn und Köln.

Mit mobilem Fotostudio für Fotografie on Location, tätig als:

Fotograf in Bonn, Businessfotograf in Düsseldorf, Fotograf für Businessfotografie in Dusiburg, Fotograf für Messe- und Businessfotografie in Essen, sowie als Business Fotograf in Leverkusen und Umgebung. Unser Zuhause ist die schönste Stadt am Rhein, hier arbeitet und lebe ich als Fotograf in Köln seit vielen Jahren. Durch das Fachgebiet der Fotografie für Unternehmen in ganz NRW, sind wir auch als Fotografen im Ruhrgebiet tätig und dazu gehört auch die Business Fotografie in Wuppertal un Umgebung.