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Urheberrecht und Bildrechte beweisen

Warum Meta- und Exif Daten nicht genügen

 

Immer häufiger kommt es durch die hohe Bilderflut und deren Verbreitung im Internet zum Streitfall. In früheren Zeiten konnte wurde einfach der Besitz des Negativs als Beweis herangezogen. Doch wie beweist man heute, dass es sich um das eigen Foto handelt und man selbst der Urheber ist?

 

In vielen Grundsatzentscheidungen wurde dies schon herausgearbeitet, u.a. vom LG München / Urteil vom 21.05.2008, Az21 O 10753/07). Dort wird erklärt, welche Gesichtspunkte dafür sprechen, dass jemand auch Urheber eines Fotos ist. Das Gericht stellte weiterhin klar, welche Indizien nicht für den Beweis herangezogen werden können. Auf eine Zusammenfassung aller Entscheidungsgründe des Gerichts möchte ich hier verzichten und es kurz halten.

 

Keine Indizien für die Urheberschaft sind laut Gerichtsurteil die Metadaten oder EXIF-Dateien die im Bild gespeichert werden, da diese sehr leicht mit entsprechenden Programmen und kostenloser Software geändert werden können. Ebenso können diese einfach falsch eingestellt sein, durch falsche Bedienung oder ungenaue Kameraeinstellungen. Darum ist auch das Datum der Abspeicherung bzw. das Aufnahmedatum kein Beweis für das Gericht. Diese können durch manuelle Einstellungen und Fehler an den Geräten abweichen (falsche Datumseinstellung, herausnehmen der Pufferbaterie, Aufspielen neuer Firmware usw). Hierzu gehören auch sogenannte "Hot Pixel", sie sollen so etwas wie ein Fingerabdruck einer Kamera sein und sind ebenfalls nicht beweiskräftig.

 

Anerkannt wird der Besitz der Originals. Da oftmals Verkleinerungen im Internet kopiert werden, ist der Besitz der unkomprimierten Originaldatei bzw. der Originalgrösse ein erster Beweis. Ein weiterer Beweis ist, wenn das Foto einer Fotoserie entpsringt. Dabei können auch einzelne Bilder der Serie bereits gelöscht sein. Es muss nur erkennbar sein, dass es eine zusammenhängende Serie ist. Wenn Sie der Fotograf sind, haben Sie bestimmt mehr als diese eine Foto und können mit den anderen Motiven also die Urheberschaft belegen. Behalten Sie also auch solche Fotos, die Sie zunächst nicht veröffentlichen oder an Kunden weitergeben. Fehlschusse können Sie natürlich weiterhin löschen, aber achten Sie darauf, dass die Ihre Seria noch erkennbar bleibt.

 

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© Fotografen Welt - Dirk Baumbach Fotografie, Köln

Unternehmens- und Werbefotografie